Stalking

Unter Stalking versteht man das beabsichtigte, böswillige und wiederholte Verfolgen, Beobachten oder Belästigen einer Person, das deren alltägliche Lebensführung stark beeinträchtigt und die Sicherheit der Person gefährdet.

Stalking ist dabei eine Kombination unterschiedlicher Handlungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Dazu gehören beispielsweise:

  • häufige unerwünschte Kontaktaufnahme durch Telefonanrufe/Nachrichten/ E-Mails/Briefe
  • ständiges Beobachten und Nachstellen
  • Warten vor dem Haus oder am Arbeitsplatz
  • Hinterlassen von Nachrichten an Haustür oder Auto
  • beharrlich Nähe suchen (Nachstellen)
  • Kontaktaufnahme über Dritte (über Bekannte, Verwandte oder am Arbeitsplatz)
  • unerwünschtes Zusenden von Geschenken
  • unerwünschte Bestellungen auf den Namen der betroffenen Person
  • Beschädigung von Eigentum
  • Bloßstellen (u.a. in sozialen Netzwerken)
  • Erschaffen von imaginären Persönlichkeiten, um wiederholt Kontakt aufzunehmen
  • Eindringen in die Wohnung
  • Beschimpfungen und Bedrohung bis hin zu tätlichen Übergriffen

Personen die stalken, finden sich meistens im sozialen Umfeld der Betroffenen und sind ihnen gut bekannt.

Stalking erfüllt einen eigenen Straftatbestand (§238 StGB), wenn die Handlungen geeignet sind, um die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen.