Schutzmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking zu erfahren. Welche Schutzmöglichkeiten in welcher Situation hilfreich und zielführend sein können, ist immer abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Polizei – NOTRUF: 110

Wenn häusliche Gewalt erlebt oder beobachtet wird, kann die Polizei jederzeit über den Polizeinotruf 110 zur Hilfe gerufen werden. Die Polizist*innen können bei einem Einsatz vor Ort zur Deeskalation der Gewaltsituation beitragen und verschiedene polizeiliche Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von gewaltbetroffenen Personen zu gewährleisten (z.B. die vorübergehende Wegweisung der gewaltausübenden Person aus der Wohnung).

Schutzeinrichtungen

In einer akuten Gefahrensituation haben gewaltbetroffene Frauen* mit ihren Kindern die Möglichkeit rund um die Uhr im Frauenschutzhaus Bautzen oder in einer anderen sächsischen Schutzeinrichtung für Frauen* Zuflucht zu finden. Von häuslicher Gewalt betroffene Männer* können in einer der sächsischen Männerschutzeinrichtung Schutz suchen.

Beratung

Um herauszufinden, was im Einzelfall die geeignetste Hilfe ist, um sich vor Gewalt zu schützen und weitere Gewalt abzuwenden, gibt es für Frauen* und Männer* aus der Region Ostsachsen die Möglichkeit einer fachlichen Beratung durch die Interventionsstelle Ostsachsen. Menschen aus anderen Teilen Sachsens finden weitere kompetente Ansprechpartner*innen in den anderen sächsischen Interventionsstellen.

Gewaltschutzgesetz

Mit dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gibt es seit 2002 eine zivilrechtliche Schutzmöglichkeit, die erwachsene Betroffene von häuslicher Gewalt oder Stalking in Anspruch nehmen können.

Ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz kann folgende Anordnungen beinhalten:

  • die vorübergehende Wegweisung des*der Täter*in aus der gemeinsam genutzten Wohnung und das Verbot diese zu betreten
  • ein Verbot, sich der betroffenen Person zu nähern oder ein Verbot, bestimmte Orte (z.B. Kita oder Arbeitsplatz), an denen sich die Person regelmäßig aufhält, aufzusuchen (Bannmeile)
  • Kontaktverbot (persönlich, schriftlich, telefonisch sowie über Dritte)

Ausführliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz stellt das BMFSFJ in seiner Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ (2019) auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Persisch zur Verfügung.

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Greater Protection in Cases of Domestic Violence

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Türkisch

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Arabisch

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Persisch

Wenn die Absicht besteht, einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen, empfehlen wir vorab in jedem Fall eine kostenlose Fachberatung durch die Interventionsstelle Ostsachsen in Anspruch zu nehmen.