Erstgespräch und Aufnahme
Unter der Rufnummer 03591/ 45 120 erreichen Sie eine Mitarbeiterin des Frauenschutzhauses Bautzen rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Im ersten Gespräch besprechen wir mit Ihnen, ob eine Aufnahme ins Frauenschutzhaus Bautzen für Sie die richtige Lösung ist. Auf Wunsch beraten wir Sie zu Ihrer Situation und zu alternativen Schutzmöglichkeiten . Sind Sie nach dem telefonischen Erstkontakt in Ihrer Entscheidung noch unsicher, ist auch eine persönliche Beratung außerhalb des Frauenschutzhauses möglich.
Treffen Sie die Entscheidung, Schutz im Haus zu suchen, ist eine Aufnahme Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. In akuten Notfällen nehmen wir Sie natürlich auch außerhalb dieser Zeiten auf. Für die Aufnahme vereinbart eine Mitarbeiterin mit Ihnen einen Zeit- und Treffpunkt. Dort werden Sie abgeholt und ins Frauenschutzhaus begleitet. Im anschließenden Aufnahmegespräch werden erste wichtige Fragen und Formalitäten geklärt.
Bei Ihrem Weg ins Frauenschutzhaus steht die Sicherheit an erster Stelle. Auch wenn es Ihnen aufgrund der akuten Gefahrensituation nicht möglich ist, wichtige Dokumente und Kleidung mitzubringen, können Sie zu uns kommen. Unterlagen und andere persönliche Dinge können dann zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung geholt werden. Ist die Gefahr zu groß und Sie können die Wohnung nicht selbst verlassen, rufen Sie den Polizeinotruf 110 an. Die Beamt*innen organisieren Ihre Unterbringung im Frauenschutzhaus.
Voraussetzungen für die Aufnahme ins Frauenschutzhaus Bautzen sind:
… Sie sind von häuslicher Gewalt oder Stalking betroffen – Wissenswertes – „Häusliche Gewalt“ / Wissenswertes „Stalking“
… Sie haben Ihren festen Wohnsitz im Landkreis Bautzen
… Sie können sich und Ihre Kinder selbständig versorgen
… Sie haben keine schwerwiegende psychische Erkrankung
… Sie haben keine Suchterkrankung
Wenn möglich, bringen Sie bitte folgende Dinge mit:
… witterungsgerechte und ausreichende Kleidung, Schuhe
… Hygieneartikel, Medikamente
… Lebensmittel, Babynahrung und Zubehör
… die Schulsachen der Kinder
… den Personalausweis bzw. Pass mit Aufenthaltstitel, die Ausweise der Kinder, Geburtsurkunden
… die Krankenkassenchipkarte(n)
… Geld, Geldkarte(n)
… Einkommensbescheide
… Lieblingsspielsachen und Kuscheltiere der Kinder
… wichtige Telefonnummern
… eine Kopie des Mietvertrages
Im Frauenschutzhaus vorhanden sind Bettwäsche, Handtücher sowie eine voll aus gestatte Küche.