Leben im Frauenschutzhaus

Der Aufenthalt im Frauenschutzhaus Bautzen hat einen Übergangscharakter und bietet Ihnen für eine begrenzte Zeit ein Leben in sicherer Umgebung. Sie haben die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und Ihre Gewalterlebnisse zu verarbeiten sowie eigene Lösungswege für Ihre individuelle Zukunft zu entwickeln. Sie treffen die Entscheidung, wie Sie Ihr Leben künftig weiter gestalten wollen.

Haben Sie Kinder, können diese gemeinsam mit Ihnen ins Frauenschutzhaus kommen. Erwachsene Töchter, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, können mit aufgenommen werden. Söhne, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nicht.

Das Mitbringen von Haustieren ist im Frauenschutzhaus Bautzen nicht erlaubt.

Im Haus gibt es zwei Etagen mit insgesamt neun Zimmern. Sie bekommen gemeinsam mit Ihren Kindern ein eigenes Zimmer, welches mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet ist. Mit den anderen Bewohnerinnen* können Sie die vollausgestattete Küche, die Badezimmer, das Wohnzimmer mit Fernseher sowie das Kinderzimmer und den Garten gemeinschaftlich nutzen. Sie erhalten einen eigenen Schlüssel zum Haus und zu Ihrem Zimmer, sodass Sie sich jederzeit frei bewegen und selbstständig Ihren Tagesablauf gestalten können. Das Zusammenleben im Haus wird durch eine Hausordnung geregelt.

Voraussetzung für das Leben im Frauenschutzhaus Bautzen ist, dass Sie sich und Ihre Kinder eigenständig versorgen können. Sie gestalten Ihren Tagesablauf selbständig, betreuen Ihre Kinder eigenverantwortlich und organisieren in Absprache mit den anderen Bewohnerinnen* den Haushalt. Um die Sicherheit unseres Hauses zu gewährleisten, dürfen Sie im Haus sowie in dessen unmittelbarer Nähe keinen Besuch empfangen.

Sie bekommen im Haus eine Mitarbeiterin als feste Ansprechpartnerin. Sie berät und unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer nächsten Schritte, hilft bei rechtlichen und gesundheitlichen Fragen sowie bei Ihrer finanziellen Absicherung. Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig. Bei Bedarf begleitet Sie Ihre Beraterin zu Ämtern, Behörden oder zur Polizei. Auch Ihre Kinder haben im Haus eine Vertrauensperson, die mit ihnen über das Erlebte spricht und kindgerecht über Geschehenes informiert. Ihre Kinder werden von uns als eigenständige Personen mit eigenen Bedürfnissen, Gefühlen und Rechten wahrgenommen und anerkannt. Sie bringen ihre persönlichen Gewalterfahrungen mit, die als solche ernst genommen werden und auf die in unserer pädagogischen Arbeit im Frauenschutzhaus speziell eingegangen wird.

Durch die Mitarbeiterinnen werden kreative, spielerische oder auch informative Angebote (Bastelangebote, Ausflüge, Filmabende, Feste) für Sie und Ihre Kinder geplant, in deren Organisation Sie sich gern aktiv einbringen können.

Wenn es die Sicherheit erlaubt, können Sie weiterhin zur Arbeit gehen und Ihre Kinder ihre gewohnten Einrichtungen (Kita, Schule o.ä.) besuchen. Anderenfalls unterstützen wir Sie dabei, neue Einrichtungen für Ihre Kinder vor Ort zu finden.